Nur Passagiere über 17 Jahre dürfen Tabakwaren mitbringen.
Höchstens 200 Zigaretten (10 Packungen), oder 100 Zigarillos, oder 50 Zigarren, oder 250 Gramm Rauchtabak, oder 125 Gramm rauchlose Tabakprodukte, oder 125 Gramm nikotinhaltige Produkte, die das Rauchen ersetzen, oder 75 ml Nachfüllflüssigkeit, oder 200 erhitzte Produkte.
Maximal 40 Zigaretten, oder 20 Zigarillos, oder 10 Zigarren, oder 50 Gramm Rauchtabak, oder 25 Gramm rauchlose Tabakprodukte, oder 25 Gramm nikotinhaltige Produkte, die das Rauchen ersetzen, oder 15 ml Nachfüllflüssigkeit, oder 40 erhitzte Produkte.
Ja. Die zollfreie Einfuhrgrenze liegt bei 200 Zigaretten auf dem Luftweg und bei 40 Zigaretten auf dem Straßen- oder Schienenweg.
Ja, aber der prozentuale Anteil jedes Produkts muss berücksichtigt werden. Beispielsweise können 40 Zigaretten aus einem Drittland auf dem Landweg eingeführt werden; dies ist die Gesamtmenge, die eingeführt werden darf. Wenn Sie jedoch nur 20 Zigaretten einführen, was 50 % der zollfreien Freimenge entspricht, dürfen Sie beispielsweise auch 5 Zigarren einführen.
Sie müssen dies dem Nationalen Steuer- und Zollamt bei der Einreise melden und können die Zollabfertigung der Produkte beantragen. In diesem Fall müssen Sie auf die überschüssige Menge Zollgebühren, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer entrichten.
Das Nationale Steuer- und Zollamt (NAV) verhängt eine Zollverwaltungsstrafe und beschlagnahmt Tabakwaren, die die zollfreie Grenze überschreiten.