Die Einfuhr, Ausfuhr und der Transit von Feuerwaffen, Feuerwaffenteilen, als Feuerwaffen eingestuften Luftgewehren, Munition und Schalldämpfern durch Ungarn unterliegen ebenfalls einer Genehmigung, sowohl für Sendungen innerhalb als auch außerhalb der EU.
Schusswaffe für Jagd, Sport und Selbstverteidigung.
Der Gewehrlauf, das Gehäuse, der Einsatz, die rotierende Trommel, das Gehäuse, in dem diese Elemente enthalten sind, das Schloss bzw. der Verriegelungsmechanismus und der Schlitten.
Die ein festes Projektil mit einer Mündungsenergie von mehr als 7,5 Joule abfeuern kann. Für die Einfuhr, Ausfuhr und den Transit solcher Luftwaffen in Ungarn ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Für die Einfuhr ist eine Waffenerlaubnis erforderlich, und das Nationale Steuer- und Zollamt stellt bei der Einreise eine Waffenbegleitbescheinigung aus. Ein Dokument, das den Zweck der Einfuhr belegt (Einladungsschreiben zu einem Sportwettbewerb), ist erforderlich.
Für die Ausfuhr aus Ungarn werden eine Waffenbesitzerlaubnis und eine Waffenbegleitbescheinigung der zuständigen Polizeistation benötigt, sowie für Sportschützen zusätzlich eine Bescheinigung des Sportverbandes. Auf Verlangen der Zollbehörden muss der Zweck des Transports mit einem Einladungsschreiben oder einer Jagderlaubnis nachgewiesen werden.
Personen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, sind berechtigt, ihre Schusswaffen und die dazugehörige Munition sowie den Hauptteil der Schusswaffe (Schusswaffenteil) nach Ungarn zum Zwecke der Jagd, sportlicher Schießwettbewerbe oder zum Transport innerhalb des Landes einzuführen, vorausgesetzt, der Aufenthalt in Ungarn beträgt nicht mehr als 90 Tage.
Ja, auch der Transit von Feuerwaffen, Feuerwaffenteilen, als Feuerwaffen eingestuften Luftgewehren, Munition und Schalldämpfern durch Ungarn unterliegt einer Genehmigung, selbst wenn sie direkt aus einem anderen Mitgliedstaat eintreffen. In diesem Fall stellt das Nationale Steuer- und Zollamt eine Begleitbescheinigung für Schusswaffen aus, für die eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten ist.
Ja, in jedem Fall müssen die Schusswaffe und ihre Munition an der Grenze zur Europäischen Union angemeldet und vorgestellt werden. Am Flughafen müssen Sie den roten Gang wählen und die Waren vorzeigen.
Es wird von dem Organ des Nationalen Steuer- und Zollamtes ausgestellt, bei der die Grenze überschritten wird.
Ja. Für die Ausstellung eines Begleitscheins für Schusswaffen ist eine Bearbeitungsgebühr von 4.050 HUF zu entrichten.
Die Gebühr ist pro Person zu entrichten, in der Regel in bar und in Forint, kann aber auch per Banküberweisung bezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühr kann nicht mit Bankkarte bezahlt werden.