Hunde, Katzen, Frettchen, Wassertiere, Amphibien (Frösche), Reptilien (Agamen, Geckos), Vögel, die nicht als Geflügel gelten (Kanarienvögel, Papageien), Hasenartige und Nagetiere, die nicht zur Lebensmittelgewinnung bestimmt sind.
Ein Begleiter – der Eigentümer oder eine vom Eigentümer bevollmächtigte Person – darf maximal fünf Tiere transportieren.
Nein. Der Zweck des Transports des Tieres darf nicht im Verkauf oder einer Eigentumsübertragung liegen – einschließlich beispielsweise der Weitergabe als Geschenk oder der kostenlosen Überlassung an einen neuen Besitzer.
In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um Haustiere, daher gelten andere Regeln: Tiere dürfen nur an einer tierärztlichen Grenzübergangsstelle, unter amtlicher Aufsicht und mit Ausstellung eines speziellen Einreisedokuments (KEBO-A) in die Europäische Union eingeführt werden.
Das Tier muss einen europäischen Heimtierpass oder ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, einen Mikrochip und gültige Impfungen besitzen.
Es wird ein amtliches Veterinärzeugnis benötigt, das in mindestens zwei Sprachen ausgestellt sein muss: (einer) der Amtssprachen des Einreisemitgliedstaates und Englisch.