Wer dauerhaft unter Behandlung mit Medikamenten steht.
Nur die vom behandelnden Arzt verschriebene Menge, proportional zur Dauer der Reise (ausreichend für 90 Tage), für den persönlichen Gebrauch. Es ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Ja, für einige Produkte, insbesondere für verschreibungspflichtige Medikamente oder Medikamente mit speziellen Wirkstoffen. Für Arzneimittel mit stärkerer Wirkung – die als Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen gelten – ist jedoch eine separate Bescheinigung der zuständigen Fachbehörde erforderlich.
Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber ratsam, sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, das belegt, dass Sie die Medikamente, die Sie regelmäßig während Ihrer laufenden medikamentösen Behandlung einnehmen, bei sich haben, damit Sie genügend Medikamente für mindestens 3 Tage, aber nicht länger als 90 Tage, nach Ungarn einführen können.
Das Formular kann von der ungarischen Website des Nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit und Arzneimittel (NNGYK) heruntergeladen werden: https://ogyei.gov.hu/nyomtatvanyok unter dem Link „nyomtatványok“, Zeilen 12–13 (Bescheinigung über den Besitz von Arzneimitteln, die Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen enthalten, für Reisende, die mit solchen Präparaten behandelt werden).
Da dies beweist, dass sich der Passagier in Behandlung befindet, und dass die exportierten oder importierten Medikamente notwendig sind.
Der Passagier darf nur dann eine streng kontrollierte Substanz zur Behandlung ins Land einführen – eine Substanz, die Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen enthält –, wenn er ein internationales Zertifikat des behandelnden Arztes oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde im Abgangsland vorweisen kann.
Nicht streng kontrollierte Arzneimittel, die zur individuellen Behandlung bestimmt sind, können ohne Sondergenehmigung nach Ungarn eingeführt werden. Reisende aus EU-Mitgliedstaaten dürfen ihre eigenen Arzneimittel ohne Genehmigung mit sich führen – ausgenommen sind Arzneimittel, die Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen enthalten.
Nein. Nur Passagiere, die regelmäßig Medikamente einnehmen, dürfen diese in Mengen, die ausschließlich für ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, mit einer ärztlichen Bescheinigung für maximal 90 Tage mitführen. Es ist verboten, Medikamente für Drittpersonen zu befördern.
Ja, deshalb empfiehlt es sich, vor Reiseantritt beim Konsulat des jeweiligen Landes nachzufragen.