Bargeld im Wert von über 10.000 EUR oder dem entsprechenden Wert in anderen Währungen muss vor Überquerung der Außengrenze der Europäischen Union sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise angemeldet werden.
Wer auch immer das meldepflichtige Bargeld in seinem Besitz hat – das heißt, bei wem sich das Bargeld befindet.
Es gibt keine Obergrenze, aber Bargeld über 10.000 Euro oder dessen Wert in anderen Währungen muss immer angemeldet werden.
- Banknoten und Münzen (einschließlich solcher, die nicht mehr allgemein als Zahlungsmittel im Umlauf sind, aber noch bei einem Finanzinstitut oder einer Zentralbank umgetauscht werden können),
- Schecks, Reiseschecks, Wechsel oder Zahlungsanweisungen ohne Nennung des Namens des Empfängers,
- Prepaid-Karten, die nicht an Bankkonten gebunden sind, an denen Geldsummen gespeichert werden können und mit denen Zahlungstransaktion ausgeführt, Waren und Dienstleistungen erworben oder zum Währungsaustausch verwendet werden können,
- Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent und Goldbarren, Goldstangen, Goldschollen oder Goldkörner mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent.
Ja, sofern sie noch umtauschbar sind. Als Bargeld gelten auch Banknoten und Münzen, die nicht mehr allgemein als Tauschmittel im allgemeinen Umlauf sind, aber noch offiziell bei einem Finanzinstitut oder der ausgebenden Zentralbank umgetauscht werden können.
Ja. Bei der Ein- bzw. Ausreise in die Europäische Union muss eine schriftliche Erklärung auf einem Formular bei der Zollbehörde abgegeben werden. Die Erklärung kann hier heruntergeladen werden:. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/2736e514-b31b-11eb-8aca-01aa75ed71a1/language-en.
Das Bargeld und die Erklärung müssen dem Nationalen Steuer- und Zollamt (NAV) zur Prüfung vorgelegt werden.
NAV kann eine Verwaltungsstrafe verhängen oder Bargeld zurückhalten.
Ja, eine Anmeldung muss bei der Zollbehörde – oder einer anderen zuständigen Behörde – des Landes erfolgen, in dem der Passagier in die Europäische Union einreist oder sie verlässt.
In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die Inspektions- und Meldepflichten verschieden. Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt bei den diplomatischen Vertretungen der betroffenen Länder in Ungarn sich zu erkundigen.